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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 5/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Berichtigung

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 09.02.2023 die neue Feuerwehrentschädigungssatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Feuerwehrentschädigungssatzung-FFWEntS).

Im Rahmen der Anzeigepflicht nach § 4 Abs. 3 SächsGemO verwies das Kommunalamt auf redaktionelle Fehler, die zu korrigieren waren.

Die entsprechende Korrektur wird mit der nochmalige Veröffentlichung der Satzung geheilt.