Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba als Unterhaltungslastpflichtige der Bahra (Gewässer I. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:
Im Profil der Bahra befinden sich mehrere wasserwirtschaftliche Anlagen, die bedarfsweise ausgebessert werden müssen, um eine einwandfreie Funktionsfähigkeit dieser Bauwerke zu gewährleisten. Eine Anlage (Gefällestufe 6 - Sohlenrampe) befindet sich im Ortsteil Markersbach, Alter Weg, in Höhe des ehemaligen Gasthofes Erbgericht. Es werden Fehlstellen im Vorbett, an der Sohlenrampe, im Tosbecken mit dazugehöriger Endschwelle sowie im Nachbett mit Wasserbausteinen ersetzt und die Fugen im Sohl- bzw. Wehrwangenbereich saniert.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im Zeitraum vom 01. August bis 14. Oktober 2024. Treten erhebliche zeitliche Verschiebungen oder Verzögerungen von mehr als 4 Wochen ein, wird die Landestalsperrenverwaltung Sie darüber informieren.
Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen. Bei Fragen richten Sie diese bitte direkt an die Flussmeisterei Gottleuba: 035023 52724-40.
Gottleuba, 16. Mai 2024