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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 5/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Öffentliche Bekanntmachung der Kämmerei

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Öffentliche Bekanntmachungen von Mahnungen

Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel Folgendes bekannt:

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 13 SächsVwVG vom 09.04.2025, zum Personenkonto 122089, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Hans-Joachim Kelle (letzte bekannte Adresse: Nentmannsdorf 72a in 01819 Bahretal) im Namen der Gemeinde Bahretal, Gersdorf Nr. 31 in 01819 Bahretal, bekannt gemacht.

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der Betroffene kann bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kämmerei / Kasse, Königstraße 5 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.

Die o. g. Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben.

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Datum: 11.04.2025

Thomas Peters
Bürgermeister