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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 5/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 22. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 23.04.2026 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters 

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

Frau Christina Witt-Funken

ab 18:10 Uhr

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Janine Böhme 

Herr Mirko Kuntzsch 

Herr Wladimir Lobko 

Frau Michaela Ulbrich 

Gäste

25 Bürger-/innen

Frau Heike Sabel

Sächsische Zeitung

Protokollantin

Frau Susann de Coster 

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0243/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

15

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0244/26

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Verordnung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wird beschlossen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

15

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0245/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 17 SächsDSchG für den Kaufvertrag vom 13.02.2026 UR-Nr.: 141/2026, Hauptstraße 36, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Flurstück 110/4 der Gemarkung Langenhennersdorf nicht ausgeübt wird.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

16

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0236/26

Beschluss:

1.

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die Sanierung eines Einfamilienhauses nach Brand, Erweiterung des Anbaus sowie Sanierung des Dachstuhls, Flurstück 73 der Gemarkung Giesenstein, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ernst-Hackebeil-Straße 2, erteilt werden. Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

2.

Die Zustimmung nach § 246e i. V. m § 36a BauGB („Bau-Turbo“) wird erteilt. Ein städtebaulicher Vertrag wird nicht geschlossen. Als Nebenauflage wird die Sicherung der Abwasserentsorgung mittels einer vollbiologischen Kleinkläranlage erteilt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

16

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0239/26

Beschluss:

1.

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Wohnbungalows, Flurstück 256/1 der Gemarkung Langenhennersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hauptstraße 99, nicht erteilt werden. Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

2.

Die Zustimmung gemäß § 246e BauGB i. V. m. § 36a BauGB („Bauturbo“) zu bezeichnetem Vorhaben wird gewährt. Ein städtebaulicher Vertrag oder Nebenauflagen sind nicht notwendig.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

15

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0246/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Spende.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

16

für den Beschluss:

16

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0