Anwesenheit:
Bürgermeisterin
| Frau Kristin Grahl |
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| Stadträte | |
| Herr Robert Falckenberg |
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| Herr Egbert Grahl | |
| Herr Rainer Kristmann |
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| Herr Michael Martin | |
| Herr René Meißner |
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| Herr Rico Nickl-Müller | entschuldigt |
| Frau Veronika Petzold |
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| Frau Alexandra Spindler | entschuldigt |
| Herr Stefan Strehlow | unentschuldigt |
| Frau Heike Wehner |
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| Herr Patrick Weller |
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| Herr René Zboron | entschuldigt |
| Verwaltung | |
| Frau Frances Hinz |
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| Frau Ines Große |
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| Gäste | |
| Herr Christian Liebenberg, Frau Denise Ackert (SachsenEnergie AG) | |
| Herr RA Henrik Karch | |
| 1 Bürger | |
| Protokollantin | |
| Frau Romy Morawietz | |
Beschluss Nr. 68-17/2026
Beitrittsbeschluss Haushaltssatzung 2026 der Stadt Liebstadt
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt im Rahmen eines Beitrittsbeschlusses der vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Kommunalamt, mit Bescheid vom 09.04.2026 genehmigten Kreditaufnahme in Höhe von 79.200 EUR zu, zudem beschließt er die entsprechend angepasste Haushaltssatzung für das Jahr 2026.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 69-17/2026
Annahme von Spenden gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 500,00 EUR zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 70-17/2026
Erneuerung und Erweiterung der Elektroinstallation im Gebäude „Alte Schule“ im OT Großröhrsdorf
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt im Rahmen der Förderung von Kleinprojekten im Jahr 2026, Regionalbudget der LEADER-Region „Sächsische Schweiz“, die Erneuerung und Erweiterung der Elektroinstallation im Gebäude „Alte Schule“ im OT Großröhrsdorf.
Mit der Lieferung des Materials und der Montageleistung wird die Firma Elektro-Kühnel, A.-Bebel-Straße 17 in 01773 Altenberg beauftragt. Der Angebotspreis liegt bei 7.990,14 EUR brutto. Die Deckung der Gesamtausgabe ist gesichert.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 8
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Ein Stadtrat ist befangen.
Beschluss Nr. 71-17/2026
Aufstellung des Bebauungsplanes „Romantikhof Seitenhain“
| Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt: | |
| 1. | Den Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. |
| 2. | Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 20/7, 22/3, 72 und Teile des Flurstücks 20/6 der Gemarkung Seitenhain. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. |
| 3. | Dem Bebauungsplan die Bezeichnung „Romantikhof Seitenhain“ zu vergeben. |
| 4. | Den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5. | Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird noch geschlossen. |
| 6. | Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. |
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 72-17/2026
Aufstellungsbeschluss
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt:
| 1. | Der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 203 Abs. 2 BauGB gefasst. |
| 2. | Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Romantikhof Seitenhain" durchgeführt. |
| 3. | Die Änderung umfasst das Gebiet der Stadt Liebstadt. |
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fläche, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Romantikhof Seitenhain“ im Stadtgebiet der Stadt Liebstadt vorgesehen ist, und ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 8
gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 73-17/2026
Legalisierung des Umbaus von 3 denkmalgeschützten Gebäuden und des Neubaus von 2 Feuerlöschteichen
Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 2 (2) der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den nachträglichen Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Umbau von 3 denkmalgeschützten Gebäuden sowie den Neubau von 2 Feuerlöschteichen, Flurstücke 20/6 und 20/7 der Gemarkung Seitenhain, in 01825 Liebstadt, Seitenhain 2, zu erteilen.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 8
gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0