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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 6/2023
Stadt Liebstadt
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Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister am 4. Juni 2023 in der Stadt Liebstadt



Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel im Namen der Stadt Liebstadt

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister am 4. Juni 2023

in der Stadt Liebstadt

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Juni 2023 das Wahlergebnis ermittelt.

I. Ergebnis der Wahl

1.

Zahl der Wahlberechtigten  —  1016

2.

Zahl der Wähler  —  690

3.

Zahl der ungültigen Stimmen  —  6

4.

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  684

5.

Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

Gewählt wurde: Kristin Grahl

II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 2 Wahlberechtigte beitreten.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, 05.06.2023

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel im Namen der Stadt Liebstadt

Th. Peters
Bürgermeister