Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Juni 2023 das Wahlergebnis ermittelt.
| I. Ergebnis der Wahl | |
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten — 1016 |
| 2. | Zahl der Wähler — 690 |
| 3. | Zahl der ungültigen Stimmen — 6 |
| 4. | Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen — 684 |
| 5. | Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl: |
| Wahlvorschlag | Familienname Vorname | Beruf/Stand | Anschrift (Hauptwohnung) | Stimmen |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU | Strehlow, Stefan | Berufssoldat | Biensdorf 77a, 01825 Liebstadt | 93 |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Nickl-Müller, Rico | Ingenieur | Waltersdorfer Straße 20 A, 01825 Liebstadt | 75 |
| GRAHL | Grahl, Kristin | Staatlich geprüfte Betriebswirtin | Großröhrsdorfer Str. 9, 01825 Liebstadt | 385 |
| HUTKAI | Hutkai, Sebastian | Feinmechaniker | Eysoldtstraße 22 a, 01825 Liebstadt | 131 |
Gewählt wurde: Kristin Grahl
II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 2 Wahlberechtigte beitreten.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, 05.06.2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel im Namen der Stadt Liebstadt