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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 6/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Das Ordnungswesen informiert!

Bei Kontrollen im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass einige Gehwege nicht ordnungsgemäß gereinigt werden. Insbesondere wird Bewuchs wie Unkraut oder Laub nicht beseitigt. Aus diesem Anlass möchten wir hiermit alle Haus- und Grundstückseigentümer nochmals auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 05.05.2014 hinweisen.

Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung

(1) Die Gehwege und Straßen sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst vor allem das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut.

(2) Übermäßiger Staubentwicklung, beim Straßenreinigen ist durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.

(3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche die Straße nicht beschädigen.

(4) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zu geführt. noch Straßensinkkästen. sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßen- oder Abwässergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörben. Wertstoffcontainern) oder öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Brunnen. Gewässern) zugeführt werden.

Reinigungsfläche

(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis einschließlich der Straßenrinne (Schnittgerinne) und sofern diese nicht vorhanden bis an den Rand der Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenrinnen bzw. Fahrbahnränder.

(2) Auf Staats- und Kreisstraßen erstreckt sich die zu reinigende Fläche vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt. bis einschließlich des Gehweges, soweit dieser vorhanden ist. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Gehwegkanten.

Bei Nichtbeachtung der Reinigungsflicht werden die Verpflichteten schriftlich aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen. Gegebenenfalls kann dies zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen, welches mit einer Geldbuße bewährt ist.

Rundholz
Ordnungswesen