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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 6/2024
Stadt Liebstadt
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 21.05.2024

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte

Herr Sebastian Frey

Herr Egbert Grahl

Herr Sebastian Hutkai

Frau Bärbel Kemper  —  unentschuldigt

Herr Rainer Kristmann

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow  —  entschuldigt

Frau Heike Wehner

Verwaltung erfüllende Gemeinde

Frau Susan Präffke

Gäste

Herr Hans-Joachim Bothe, Planungsbüro Bothe

4 Bürger

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 320-43/2024 – Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“ sowie die im Parallelverfahren betriebene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt ermächtigt die Bürgermeisterin, mit der Bürgersolar Osterzgebirge GmbH für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Liebstadt“ sowie die im Parallelverfahren betriebene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

Der Beschluss wird bei 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt.

Beschluss Nr. 321-43/2024 – Abwägungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt entsprechend der Beschlussvorlage zur Abwägung, die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan vom Juli 2023. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“ (Fassung vom Juli 2023) vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, deren Stellungnahmen in der Abwägung beschlussmäßig behandelt wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Beschluss wird bei 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt.

Beschluss Nr. 322-43/2024 – Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt aufgrund des § 10 des BauGB in der aktuell gültigen Fassung die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Fassung vom Juli 2023, einschließlich der redaktionellen Korrekturen gemäß Abwägung vom 21.05.2024. Die Begründung mit redaktionellen Korrekturen wird gebilligt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und gemäß § 10 die Genehmigung beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung ist der Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft zu setzen. Für den Fall, dass eine Genehmigung aufgrund der zwischenzeitlich bereits erteilten Genehmigung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr erforderlich ist, wird die Bürgermeisterin beauftragt, die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 in Kraft zu setzen.

Der Beschluss wird bei 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt.

Beschluss Nr. 323-43/2024 – Kommunale Beteiligung an dem „Solarpark Liebstadt“

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Ermächtigung der Bürgermeisterin, den Vertrag über die kommunale Beteiligung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG am „Solarpark Liebstadt“ auszuhandeln und mit dem Betreiber abzuschließen. Der Vertrag wird sich an dem vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zur Verfügung gestellten Mustervertrag orientieren. Der Betreiber soll sich in dem Vertrag verpflichten, der Stadt Liebstadt für alle in dem Solarpark befindlichen Freiflächenanlagen Zuwendungen in Höhe von 0,2 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh) ohne Gegenleistung zu zahlen.

Der Beschluss wird bei 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt.

Beschluss Nr. 324-43/2024 – Vertrag über die Reinigungsleistungen an der Benjamin-Geißler-Grundschule

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Ermächtigung der Bürgermeisterin zum Abschluss eines Vertrages über die Reinigungsleistungen an der Benjamin-Geißler-Grundschule Liebstadt. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von drei Jahren mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der geschätzte Auftragswert gemäß Ausschreibung beträgt 36.965,00 EUR brutto pro Jahr. Der Gesamtvertragswert für vier Jahre liegt damit bei 147.860,00 EUR brutto.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 325-43/2024 – Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der „Dunkelgrauen Flecken“ sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, die Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus sog. „Dunkelgrauer Flecken“, also Adresspunkten mit einer Internetversorgung von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download, nach u. g. Förderrichtlinien sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme auf die Landkreisverwaltung zu übertragen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Umsetzung eines oder mehrerer kommunenübergreifenden/r Förderprojekte/s des Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung für das Stadtgebiet zu unterzeichnen. Die Richtlinien „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31. März 2023 sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023) vom 22. August 2023 werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 326-43/2024 – Bestellung von Wanderwegewarten

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, rückwirkend zum 01.04.2024 folgende Personen als ehrenamtliche Wanderwegewarte der Stadt Liebstadt zu bestellen:

Herr Olaf Schmidt:

Wanderwegewart für die Gemarkungen Biensdorf, Großröhrsdorf und Seitenhain

Herr Heiko Holfert:

Wanderwegewart für die Gemarkung Herbergen

Herr Andreas Martin:

Wanderwegewart für die Gemarkungen Döbra und Waltersdorf

Herr Karsten Stimpel, Frau Doreen Schmiedel und Frau Katja Martin:

gemeinsame Wanderwegewarte für die Gemarkungen Liebstadt und Berthelsdorf

Jeder Wanderwegewart erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR/Jahr. Die von der Bürgermeisterin mit den neuen Wanderwegewarten geschlossenen Vereinbarungen und die Aufhebung der Vereinbarung mit den vorherigen Wanderwegewarten werden durch den Stadtrat genehmigt.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 327-43/2024 – Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 3.100,00 EUR zu.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 328-43/2024 – Erhöhung des Nutzungsentgeltes/Pachtzinses für Eigentumsgaragen auf Grund und Boden im Eigentum der Stadt Liebstadt

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, das Nutzungsentgelt/den Pachtzins für Eigentumsgaragen auf Grund und Boden im Eigentum der Stadt Liebstadt ab 01.01.2025 auf 100,00 EUR/Garage/Jahr inkl. Grundsteuer zu erhöhen. Die Erhöhung der Nutzungsentgelte/Pachtzahlungen erfolgt auf Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung – NutzEV vom 22.07.1993, zuletzt neugefasst durch Bekanntmachung vom 24.06.2002 / 2562.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 329-43/2024 – Abschluss eines Pachtvertrages zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den Pachtvertrag über eine Teilfläche des Grundstücks, Flurstück 216/3 mit einer Größe von ca. 11,7 ha der Gemarkung Waltersdorf zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf mit der Firma Solarpark Walterdorf GmbH i. G., Nentmannsdorf 79, 01819 Bahretal abzuschließen. Der Pachtzins beträgt bis 31.12.2035 jährlich 35.100 EUR und ab dem 01.01.2036 jährlich 46.800 EUR. Die Pacht versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Der Pachtvertrag wird für eine feste Laufzeit von 29 Jahren geschlossen, beginnend mit dem Baubeginn bzw. spätestens 3 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung.

Der Beschluss wird bei 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt. Zwei Stadträte sind befangen.

Beschluss Nr. 333-43/2024 – Ermächtigungsgrundlage der Bürgermeisterin zur Behandlung von Bauanträgen als Angelegenheit der Verwaltung

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt ermächtigt die Bürgermeisterin, für die Dauer bis zur ersten Sitzung nach der Stadtratswahl am 09.06.2024 die Behandlung von Bauanträgen als Angelegenheit der Verwaltung durchzuführen.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.