Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von
Montag, 29.06.2026 für eine Woche
während den Dienststunden
| Montag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | ||
| Dienstag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | ||
zur Einsichtnahme im Rathaus Sebastian-Kneipp-Str. 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel - Finanzverwaltung - öffentlich ausliegt.
Mit Bescheid vom 08.05.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2026 rechtsaufsichtlich genehmigt:
- →Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 600.000,00 EUR.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 21.05.2026