Anwesenheit
Bürgermeister
Herr Thomas Peters
Stadträte
| Herr Paul Heier |
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| Herr Mirco Heymann |
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| Herr Bodo Hippe |
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| Frau Sandra Jäpel |
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| Herr Maik Kasischke |
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| Herr Heiko Knick | entschuldigt |
| Herr Robert Kühn |
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| Frau Kerstin Leupold |
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| Frau Kathleen Lindner |
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| Herr Dirk Rätze |
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| Frau Ines Schönfeldt | bis 21:40 Uhr |
| Herr Andreas Schröder |
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| Herr Jens Ulbrich |
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| Frau Christina Witt-Funken | ab 18:03 Uhr |
| Herr Chris Wolf | bis 21:39 Uhr |
| Herr André Ziegenbalg |
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Verwaltung
Frau Janine Böhme
Herr Mirko Kuntzsch
Frau Michaela Ulbrich
Gäste
1 Bürger
4 Kameraden FFW
Herr Robert Brodhun
Frau Britt Reuter-Bracklow | entschuldigt |
Frau Heike Sabel
Herr Mario Scheinert
Protokollantin
Frau Lisa-Marie Peuckert
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0229/26
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass Frau Michaela Ulbrich mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Landesdirektion Sachsen als Standesbeamtin in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel bestellt wird.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellungsurkunde auszureichen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 15
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 1
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0233/26
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Brandschutzbedarfsplanung 2026 in der vorliegenden Fassung. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in der Brandschutzbedarfsplanung dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung eines den örtlichen Verhältnissen entsprechenden vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet im Rahmen der Prioritätensetzung und der verfügbaren Haushaltsmittel schrittweise umzusetzen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 15
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 1
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0249/26
Beschluss:
Es wird beschlossen, den Verkauf des Flurstückes 140 der Gemarkung Gottleuba vorzubereiten. Es handelt sich um das ehem. Rathaus Gottleuba, Königstraße 5. Nach Verlagerung des Verwaltungssitzes ist der weitere Leerstand des Gebäudes nicht wirtschaftlich, da kein geeignetes Nutzungskonzept vorliegt. Daher soll das Grundstück verkauft werden. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, ein Verkehrswertgutachten einzuholen und die öffentliche Ausschreibung und die Verkaufsverhandlungen durchzuführen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt / mehrheitlich bestätigt /abgelehnt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 16
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0253/26
Beschluss:
Der Stadtrat bestätigt die vorgestellte Kostenberechnung nach DIN 276 für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berggießhübel mit einer Gesamtsumme in Höhe von 3.297.048,63 EUR brutto als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungs- und Ausführungsschritte.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 13
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 3
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0254/26
Beschluss:
1.) Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, den Auftrag für die Planung, Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Bad Gottleuba-Berggießhübel an die Firma Green Energy Bautzen GmbH zu vergeben.
Die Auftragssumme für die PV-Anlage beträgt gemäß Angebot 34.150,00 EUR brutto. Es soll eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 30 kWp errichtet werden.
Zusätzlich entstehen Kosten für einen Batteriespeicher mit ca. 16 kWh, die AC-seitige Elektroinstallation sowie die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Gerüst, Bauzaun etc.).
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit auf ca. 60.000,00 EUR brutto geschätzt.
2.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die zusätzlichen entstehenden Kosten in max. Höhe von 30.000 EUR zu beauftragen.
3.) Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den ursprünglich vorgesehenen Haushaltsmitteln für.
Beschlussfassung: abgelehnt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 4
gegen den Beschluss: 7
Enthaltungen: 5
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0255/26
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, im Zuge der Baumaßnahme der SachsenEnergie AG Anlagenteile der öffentlichen Beleuchtung im Bereich des Bauhofs in Bad Gottleuba mit zu verlegen. Das vorliegende Angebot der SachsenEnergie AG beläuft sich auf 8.315,72 € brutto.
Beschlussfassung: zurückgestellt
| DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0256/26 | |
| Beschluss: | |
| 1. | Den Anträgen eins bis zwei auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Peterswalder Straße“ wird zugestimmt. |
| 2. | Das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit nordöstlicher Terrasse, Zuwegung und nordwestlichen Nebengelass und überdachten Stellplatz, Flurstück 65/25 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hellendorf 41b wird erteilt. Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu. |
| Beschlussfassung: einstimmig bestätigt | |
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 15
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 1
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0257/26
Beschluss:
Entsprechend § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 77 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung einer Basisstation BOS-Digitalfunk (Funkmast, Technikcontainer und ortsfeste NEA) auf dem Flurstück 418/11 der Gemarkung Gottleuba in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Augustusberg erteilt werden.
Damit stimmt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 und. § 77 (1) SächsBO dem zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16
für den Beschluss: 12
gegen den Beschluss: 2
Enthaltungen: 2