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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 6/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 23. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 21.05.2026 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters  

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

bis 21:40 Uhr

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

Frau Christina Witt-Funken

ab 18:03 Uhr

Herr Chris Wolf

bis 21:39 Uhr

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Janine Böhme 

Herr Mirko Kuntzsch  

Frau Michaela Ulbrich 

Gäste

1 Bürger  

4 Kameraden FFW 

Herr Robert Brodhun 

Frau Britt Reuter-Bracklow

entschuldigt

Frau Heike Sabel  

Herr Mario Scheinert  

Protokollantin

Frau Lisa-Marie Peuckert 

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0229/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass Frau Michaela Ulbrich mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die Landesdirektion Sachsen als Standesbeamtin in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel bestellt wird.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellungsurkunde auszureichen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 15

gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0233/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Brandschutzbedarfsplanung 2026 in der vorliegenden Fassung. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in der Brandschutzbedarfsplanung dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung eines den örtlichen Verhältnissen entsprechenden vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet im Rahmen der Prioritätensetzung und der verfügbaren Haushaltsmittel schrittweise umzusetzen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 15

gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0249/26

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Verkauf des Flurstückes 140 der Gemarkung Gottleuba vorzubereiten. Es handelt sich um das ehem. Rathaus Gottleuba, Königstraße 5. Nach Verlagerung des Verwaltungssitzes ist der weitere Leerstand des Gebäudes nicht wirtschaftlich, da kein geeignetes Nutzungskonzept vorliegt. Daher soll das Grundstück verkauft werden. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, ein Verkehrswertgutachten einzuholen und die öffentliche Ausschreibung und die Verkaufsverhandlungen durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt / mehrheitlich bestätigt /abgelehnt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 16

gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0253/26

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt die vorgestellte Kostenberechnung nach DIN 276 für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berggießhübel mit einer Gesamtsumme in Höhe von 3.297.048,63 EUR brutto als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungs- und Ausführungsschritte.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 13

gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 3

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0254/26

Beschluss:

1.) Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, den Auftrag für die Planung, Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Bad Gottleuba-Berggießhübel an die Firma Green Energy Bautzen GmbH zu vergeben.

Die Auftragssumme für die PV-Anlage beträgt gemäß Angebot 34.150,00 EUR brutto. Es soll eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 30 kWp errichtet werden.

Zusätzlich entstehen Kosten für einen Batteriespeicher mit ca. 16 kWh, die AC-seitige Elektroinstallation sowie die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Gerüst, Bauzaun etc.).

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit auf ca. 60.000,00 EUR brutto geschätzt.

2.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die zusätzlichen entstehenden Kosten in max. Höhe von 30.000 EUR zu beauftragen.

3.) Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den ursprünglich vorgesehenen Haushaltsmitteln für.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 4

gegen den Beschluss: 7

Enthaltungen: 5

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0255/26

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, im Zuge der Baumaßnahme der SachsenEnergie AG Anlagenteile der öffentlichen Beleuchtung im Bereich des Bauhofs in Bad Gottleuba mit zu verlegen. Das vorliegende Angebot der SachsenEnergie AG beläuft sich auf 8.315,72 € brutto.

Beschlussfassung: zurückgestellt

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0256/26

Beschluss:

1.

Den Anträgen eins bis zwei auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Peterswalder Straße“ wird zugestimmt.

2.

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit nordöstlicher Terrasse, Zuwegung und nordwestlichen Nebengelass und überdachten Stellplatz, Flurstück 65/25 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hellendorf 41b wird erteilt. Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 15

gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0257/26

Beschluss:

Entsprechend § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 77 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung einer Basisstation BOS-Digitalfunk (Funkmast, Technikcontainer und ortsfeste NEA) auf dem Flurstück 418/11 der Gemarkung Gottleuba in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Augustusberg erteilt werden.

Damit stimmt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 und. § 77 (1) SächsBO dem zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: 16

für den Beschluss: 12

gegen den Beschluss: 2

Enthaltungen: 2