Anwesende:
1 Bürgermeister
11 Gemeinderäte
1 Protokollantin
Beschluss 07/06/2026
1. Entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bahretal kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Flurstück 11a der Gemarkung Friedrichswalde, in 01819 Bahretal, Friedrichswalde, nicht erteilt werden. Damit stimmt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.
2. Die Zustimmung gemäß §246e BauGB i.V.m. §36a BauGB („Bauturbo“) zu bezeichnetem Vorhaben wird unter der Bedingung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages gewährt.
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 3 | Enthaltung: 1 | Befangen: 0 |
Beschluss 08/06/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Bahretal ermächtigt in seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2026 den Bürgermeister Herrn Ronny Schietzold mit dem Bauherrn des Vorhabens aufgrund der geplanten Wohnanlage mit Tiefgarage im Ortsteil Friedrichswalde, Flurstück 11a der Gemarkung Friedrichswalde einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltung: 2 | Befangen: 0 |
Beschluss 09/06/2026
1. Entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bahretal kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen, Flurstück 60/8 der Gemarkung Nentmannsdorf, in 01819 Bahretal, Nentmannsdorf 60b, nicht erteilt werden. Damit stimmt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.
2. Die Zustimmung gemäß §31 (3) BauGB i.V.m. §36a BauGB („Bauturbo“) zu bezeichnetem Vorhaben wird unter der Bedingung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages gewährt.
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 0 | Befangen: 0 |
Beschluss 10/06/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Bahretal ermächtigt den Bürgermeister Herrn Ronny Schietzold mit dem Vertreter die Bauherren des Vorhabens aufgrund des geplanten Neubaus eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Flurstück 60/8 der Gemarkung Nentmannsdorf den städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 0 | Befangen: 0 |
Beschluss 11/06/2026
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bahretal kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau und die Erweiterung eines Zweifamilienhauses auf dem Flurstück 57a der Gemarkung Nentmannsdorf in 01819 Bahretal, Nentmannsdorf 59 erteilt werden.
Damit stimmt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu.
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 0 | Befangen: 1 |
Beschluss 12/06/2026
entfällt