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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 7/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Schutz des Trinkwassers: Wie Breitenau dabei helfen kann

Ein Schreiben vom Abwasserbetrieb "Gottleubatal" hat bei einigen Einwohnern von Breitenau Fragen aufgeworfen. Darin erkundigte sich der Eigenbetrieb sowohl über den Zustand privater abflussloser Gruben als auch über die bisherigen Leerungsintervalle. Warum?

Breitenau befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet der Talsperre Gottleuba. Deshalb werden an die Errichtung und den Betrieb abflussloser Gruben besondere Anforderungen gestellt, um die Trinkwasserressourcen zu schützen. Entscheidend ist § 55 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) - und danach braucht es für diese Anlagen eine wasserrechtliche Genehmigung.

Wer eine Grube neu errichtet, wesentlich verändert oder eine Bestandsanlage ohne dieses Dokument weiter betreibt, muss die Genehmigung beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna beantragen. Die Behörde stellt dabei sicher, dass die Anlagen die hohen technischen Auflagen erfüllen, um zu verhindern, dass Schadstoffe ins Erdreich und damit in den Wasserkreislauf gelangen. So muss die Grube insbesondere zwei Kriterien erfüllen: die absolute Dichtheit nach DIN 1986-30 und eine funktionierende Überfüllsicherung.

Regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen durch zertifizierte Fachbetriebe wie die Komplex Umweltservice GmbH in Bad Gottleuba-Berggießhübel (Telefon: 035023/169696) sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Intervalle hängen dabei von der Schutzzone ab, in der sich die Anlage befindet:

Schutzzone II: Hier ist das Risiko für das Grundwasser am höchsten. Daher muss die Dichtigkeitsprüfung alle 5 Jahre wiederholt werden.

Schutzzone III: Hier gilt ein Prüfintervall von 15 Jahren. Auch in dieser Zone ist eine wasserrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb zwingend erforderlich.

Die aktuelle Abfrage in Breitenau hilft dem Abwasserbetrieb "Gottleubatal” dabei sicherzustellen, dass für alle Grundstücke die nötigen Genehmigungen vorliegen und die Wartung aktuell ist.

Bei Fragen stehen der Betriebsführer des kommunalen Eigenbetriebes, die Veolia Wasser Deutschland GmbH, oder die zuständige Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zur Verfügung.