| Anwesenheit: | |
| Bürgermeisterin | |
| Frau Kristin Grahl | |
| Stadträte | |
| Herr Robert Falckenberg | |
| Herr Egbert Grahl | |
| Herr Rainer Kristmann | |
| Herr Michael Martin | |
| Herr René Meißner | |
| Herr Rico Nickl-Müller | entschuldigt |
| Frau Veronika Petzold | |
| Frau Alexandra Spindler | entschuldigt |
| Herr Stefan Strehlow | unentschuldigt |
| Frau Heike Wehner | |
| Herr Patrick Weller | |
| Herr René Zboron | entschuldigt |
Protokollantin
Frau Romy Morawietz
Beschluss Nr. 74-18/2026
Stellungnahme der Stadt Liebstadt –
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 8
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 1
Beschluss Nr. 75-18/2026
Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/2027 in der Grundschule Liebstadt
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Vergabe zur Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/2027 in der Grundschule Liebstadt an die Firma Papier-, Büro- und Schreibwaren Grit Hauswald-Punte, Sebastian-Kneipp-Platz 3, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Der Angebotspreis beträgt 6.770,89 EUR brutto.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 76-18/2026
Verkaufsvorbereitungen für das Nachtwächterhaus, Flurstück 8 der Gemarkung Seitenhain
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Vorbereitung des Verkaufs des ehemaligen Nachtwächterhauses, Flurstück 8 der Gemarkung Seitenhain mit einer Größe von 590 m².
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, wird derzeit nicht genutzt und weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Für eine zukünftige Nutzung wäre eine grundhafte Sanierung erforderlich. Ein eigener Bedarf der Stadt an dem Objekt besteht nicht.
Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein städtischer Spielplatz. Dieser ist im Zuge der Verkaufsverhandlungen entweder vermessungstechnisch aus dem Verkaufsgrundstück herauszulösen oder durch entsprechende dingliche Sicherung dauerhaft zugunsten der Stadt abzusichern.
| Die Verwaltung wird beauftragt, | |
| 1. | die notwendigen Schritte zur Verkaufsvorbereitung einzuleiten, |
| 2. | eine Wertermittlung des Grundstücks einschließlich Gebäude durchführen zu lassen, |
| 3. | die grundstücksrechtliche Sicherung des städtischen Spielplatzes vorzubereiten, |
| 4. | die Vermarktung des Objektes vorzubereiten sowie |
| 5. | dem Stadtrat die Verkaufsbedingungen zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. |
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 77-18/2026
Ermächtigungsbeschluss zur Behandlung von Bauanträgen im Rahmen der laufenden Verwaltung über die Sitzungspause
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt ermächtigt die Verwaltung über die Dauer der Sitzungspause, im Rahmen der laufenden Verwaltung eigenständig über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden sowie die entsprechenden Stellungnahmen abzugeben.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: 9
für den Beschluss: 9
gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0