| Anwesenheit | |
| Bürgermeister | |
| Herr Thomas Peters |
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| Stadträte | |
| Herr Markus Funken |
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| Herr Christian Helm | ab 22:31 Uhr |
| Herr Mirco Heymann | entschuldigt |
| Herr Bodo Hippe |
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| Frau Regina Kielmann | unentschuldigt |
| Herr Heiko Knick |
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| Herr Robert Kühn |
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| Herr Marco Morgenstern |
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| Frau Ines Schönfeldt |
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| Herr Andre Webersen | unentschuldigt |
| Frau Christina Witt-Funken | ab 18:05 Uhr |
| Herr André Ziegenbalg |
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| Verwaltung | |
| Frau Christina Hutkai |
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| Frau Susan Präffke |
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| Gäste | |
| 2 Stadtwehrleiter FFW |
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| 9 Bürger-/innen |
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| Frau Sabel | Sächsische Zeitung |
| Protokollantin | |
| Frau Susann de Coster |
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DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0877/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage enthaltene Fassung der mittelfristigen Investitionsplanung für den Zeitraum 2024 - 2028 im Bereich Feuerwehrwesen zur Vorlage beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0872/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbetrieb „Gottleubatal“ der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0876/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel mit den eben abgestimmten Änderungen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung auszufertigen und bekannt zu geben.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0888/23
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beiliegenden Verträge zum Betrieb und zur Finanzierung der neuen Kindertagesstätte „Flax und Krümel“ in der Dorfstraße 58, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, OT Markersbach, mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Dresden abzuschließen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0880/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die geänderten monatlich auszuzahlenden Geldleistungen für Sach- und Förderleistungen der Tagespflegepersonen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0891/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Anschaffung eines Dokumentenmanagementsystems der Firma LCS Computer Service GmbH und ermächtigt den Bürgermeister das DMS in Höhe von 40.596,85 € brutto zu beschaffen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0902/23
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beiliegenden Nachträge zu den Instandhaltungsverträgen für Service und Wartung der Informations- und Kommunikationstechnik der mobilen Geräte in der Oberschule Bad Gottleuba und der Grundschule Berggießhübel zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel und der Fa. CTH Dresden GmbH abzuschließen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0892/23
Beschluss:
Die Bewerbung von Herrn Böhmann, Stephan, wohnhaft Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 39, zur Wahl für das Ehrenamt als Schöffe für die Strafkammern des Landgerichts Dresden und die Schöffengerichte der Amtsgerichte seitens der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird durch den Stadtrat bestätigt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0893/23
Beschluss:
Die Bewerbung von Frau Sonntag, Dagmar Iris, wohnhaft Bad Gottleuba-Berggießhübel, Giesensteiner Straße 28A, zur Wahl für das Ehrenamt als Schöffe für die Strafkammern des Landgerichts Dresden und die Schöffengerichte der Amtsgerichte seitens der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird durch den Stadtrat bestätigt.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0894/23
Beschluss:
Die Bewerbung von Herrn Günther Stahl, wohnhaft Bad Gottleuba-Berggießhübel, Gersdorfer Straße 15, zur Wahl für das Ehrenamt als Schöffe für die Strafkammern des Landgerichts Dresden und die Schöffengerichte der Amtsgerichte seitens der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird durch den Stadtrat bestätigt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0875/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe zur Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2023/2024 in der Grundschule Berggießhübel und der Oberschule Bad Gottleuba an den Bieter Nr. 2.
Der Angebotspreis beträgt 26.285,60 EUR/brutto.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0889/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zum Abschluss folgender Verträge mit folgenden Mindestinhalten zu ermächtigen:
1. Bestellung eines Eigentümer-Erbbaurechts mit Begründung von Wohnungs- und Teileigentum für die Flurstücke 103/4, 103/11 und 103/17 der Gemarkung Markersbach. Das Erbbaurecht beginnt mit dem Tag seiner Eintragung im Grundbuch und endet mit Ablauf des 31.12.2058. Ein Erbbauzins wird nicht vereinbart. Die einmalige Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten in Höhe von bis zu 1.500.000 EUR wird genehmigt.
2. Abschluss eines Überlassungsvertrages mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Dem Verein wird ein Miterbbaurechtsanteil von 4.120/10.000, verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Erdgeschoss nebst Lager, überlassen. Dafür verpflichtet sich der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die vom Teilerbbaurecht erfassten Räume zum Zwecke des Betreibens einer Kindertagesstätte herzustellen und mit Inventar auszustatten. Zur Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel wird dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. eine Finanzierungsvollmacht in Höhe von bis zu 1.500.000 EUR erteilt. Da kein Erbbauzins vereinbart wird, wird dem Teilerbbauberechtigten für das Sondereigentum „Kita“ auf Grundlage des beiliegenden Verkehrswertgutachtens ein Nachlass in Höhe von 700,00 € pro Jahr (insgesamt bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 24.500,00 €) gewährt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0887/23
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesgeschäftsstelle, Gerichtsweg 28 in 04103 Leipzig, für die zukünftigen Räumlichkeiten der neu zu errichtenden Kindertagesstätte Markersbach im Dorfgemeinschaftszentrum. Das Mietverhältnis beginnt spätestens einen Monat nach Fertigstellung der Kindertagesstätte und endet am 31.12.2059. Die voraussichtliche Miete beträgt monatlich 4.239,32 EUR und wird nach Fertigstellung, unter Zugrundelegung der tatsächlichen Herstellungskosten abzüglich der vereinnahmten und nicht zurückgeforderten Fördermittel, in einem Nachtrag final festgelegt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0897/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Förderung von Kleinprojekten 2023, Regionalbudget der LEADER-Region „Sächsische Schweiz“, die Erstellung einer neuen touristischen Internetseite für den Doppelkurort.
Mit den Leistungen wird die Firma The Web Designer, Lindenweg 1 in 01824 Rosenthal-Bielatal, beauftragt. Der Angebotspreis liegt bei 14.955,80 € brutto.
Die Deckung der Gesamtkosten ist gesichert.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0898/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Förderung von Kleinprojekten 2023, Regionalbudget der LEADER-Region „Sächsische Schweiz“, die energetische Sanierung der Decke der Turnhalle Markersbach.
Mit der Lieferung und teilweisen Leistung wird die Firma Mader Innenausbau GmbH Bahretal (Angebot 1) beauftragt. Der Angebotspreis liegt bei 19.959,23 € brutto. Die Deckung der Gesamtausgabe ist gesichert.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0896/23
Beschluss:
Der Bürgermeister und der Betriebsleiter des Abwasserbetriebs „Gottleubatal“ werden ermächtigt, die Ortsdurchfahrtenvereinbarung mit dem Inhalt des Entwurfes der als Anlage beigefügten Ortsdurchfahrtenvereinbarung Nr. 15/22/V/23 zu unterzeichnen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Kostenanteil der Stadt Fördermittel zu beantragen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0899/23
Beschluss:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Vorhabens- und Erschließungsplans „Eisenstraße“ nach § 31 Abs. 2 BauGB für die farbliche Gestaltung der Hausfassade auf dem Flurstück 211/41 der Gemarkung Berggießhübel in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kirchberg 31b, wird zugestimmt.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 4 |
| gegen den Beschluss: | 2 |
| Enthaltungen: | 3 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0901/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Umbau eines Werkstattgebäudes zum Einfamilienwohnhaus, Flurstück 28/6 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Grenzlandstraße 11b, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |