Titel Logo
Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 8/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszugaus dem Protokoll der 34. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.06.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Verwaltung

Frau Christina Hutkai

Frau Susan Präffke

Frau Michaela Ulbrich

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0878/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Carports, Flurstücke 16/4 und 16/5 der Gemarkung Bahra, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Talstraße, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0884/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 162/1 der Gemarkung Breitenau in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Breitenau 24, nicht erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

1

gegen den Beschluss:

2

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0885/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Wohnhaus, Flurstück 175/21 der Gemarkung Börnersdorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 17, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0886/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines MainPort-Gebäudes, Flurstück 203/1 der Gemarkung Gottleuba in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, An den Scheunen, erteilt. Die Lage des MainPorts wird nach Möglichkeit in Richtung Flurstück 205 verschoben.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vor-haben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0890/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung einer Löschwasserzisterne, Flurstück 103/17 der Gemarkung Markersbach, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dorfstraße 58, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vor-haben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0881/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt im Rahmen der Neuvermietung die Instandsetzung von einer Wohnung im Objekt Talstraße 14d, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Auftragssumme beträgt 19.750,00 € brutto. Die Beauftragung der Einzelfirmen erfolgt durch die Hausverwaltung, PROFIMA, Gerichtsstraße 5, 01796 Pirna im Rahmen der Verwaltertätigkeit.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0882/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt eine Teilfläche von 470 m² aus dem Flurstück 238/10 der Gemarkung Markersbach (zukünftig Flurstück 238/12) an die Eigentümer des Flurstückes 236 f der Gemarkung Markersbach zu verkaufen.

Der Kaufpreis beträgt 7.050,00 EUR.

Die Käufer tragen neben dem Kaufpreis alle mit der Vermessung und dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten und die Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0883/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt die anteilige Erstattung der Schmutzwassergebühren vom Eigenbetrieb Abwasser „Gottleubatal“ an die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel. Es handelt sich um die durchschnittliche Mehrmenge an Schmutzwasser in den Jahren 2020 bis 2022, welche durch die defekte Trinkwasserleitung entstanden ist. Der Erstattungsbetrag beläuft sich in Summe auf 11.801,77 EUR.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0