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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 8/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pirna und den Strafkammern des Landgerichts des Landgerichts Dresden

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in der Sitzung am 06.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

Dienstag, den 1. August bis Mittwoch, den 9. August 2023

zu jedermanns Einsicht zu den folgenden Öffnungszeiten:

Dienstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

9.00 bis 12.00 Uhr

an folgendem Ort aus:

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, 1. OG, Zim. 5,

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 11.07.2023
Siegel
Peters
Bürgermeister