Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in der Sitzung am 06.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
Dienstag, den 1. August bis Mittwoch, den 9. August 2023
zu jedermanns Einsicht zu den folgenden Öffnungszeiten:
| Dienstag: | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 bis 12.00 Uhr |
an folgendem Ort aus:
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, 1. OG, Zim. 5,
01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.