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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 8/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen/nichtöffentlichen außerordentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 06.08.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Christian Helm

ab 18:10 Uhr

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

unentschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

ab 18:10 Uhr

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Frances Hinz

Frau Janine Böhme

Frau Susan Präffke

Gäste

5 Bürger/innen

Herr Rolf Epperlein

Abwasserbetrieb „Gottleubatal“

Herr Uwe Leinen

VEOLIA Deutschland GmbH

Frau Sabel

Sächsische Zeitung

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1081/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2026 (Stand 25.07.2024) über die Gebührensätze des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“.

Es werden folgende Gebühren rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2024 neu beschlossen.

-

Schmutzwasser (Volleinleitung):

4,45 €/m³

-

Schmutzwasser (Teileinleitung): 2,32 €/m³

-

Niederschlagswassereinleitung:

1,52 €/m²

-

Weiterhin wird für die Schmutzwasser-Volleinleiter eine jährliche Grundgebühr von 54,50 €/EW erhoben.

Es werden folgende Gebühren mit Wirkung zum 01.09.2024 neu beschlossen.

-

Einleitung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen: 52,24 €/m³

-

Einleitung von Fäkalwasser aus privaten abflusslosen Gruben: 40,03 €/m³

Die Gebührensätze sind Ergebnis der Gebührenkalkulation Stand 25.07.2024 mit den dort beschriebenen Ermessensentscheidungen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1082/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung gemäß Anlage zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner dann aktuell gültigen Fassung mit den neuen Gebühren rückwirkend ab dem 01.07.2024.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1083/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung gemäß Anlage zur 9. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner aktuell gültigen Fassung mit den neuen Gebühren ab dem 01.07.2024 für die Mitbenutzung der Teilortskanalisation bzw. ab dem 01.09.2024 für die Abwassergebühr.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1072/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FKE-BGB).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1073/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe zur Errichtung einer elektronischen Mastsirene auf dem Flurstück 45/1 der Gemarkung Hennersbach in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, Bahnhofstr. 62, 08297 Zwönitz.

Die Auftragssumme beträgt 17.119,82 € brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1074/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Spenden.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1075/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung „Erzgebirgstunnel“ mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) im Rahmen der Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag. Aufgrund der Vereinbarung vertritt das SMI die Belange der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als betroffene örtliche Brandschutzbehörde gegenüber dem deutschen Vorhabenträger, dem Bund als Eigentümer des deutschen Vorhabenträgers und der tschechischen Seite.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1076/24

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Änderung der DS-Nr. 0964/23 dahingehend, dass der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der REWE Märkte 62 GmbH, Domstraße 20 in 50668 Köln geschlossen und inhaltlich angepasst wird. Der Vertrag bezieht sich auf den notwendigen Bebauungsplan „Einzelhandel Pirnaer Straße“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 239/2 der Gemarkung Gottleuba. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages gemäß Anlage sowie zur Vornahme nicht wesentlicher Änderungen, insbesondere redaktioneller Anpassungen.

Beschlussfassung: zurückgestellt

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1085/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Nutzungsvertrag über eine Teilfläche der Grundstücke, Flurstück 256f, 256g, 256h, 256i und 256/8 mit einer Größe von ca. 2.350 m² der Gemarkung Berggießhübel zur vorübergehenden Überlassung für die Einrichtung, die Aufstellung und den Betrieb einer Interimshalle zum Zweck des Versorgungshandels mit der Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Industriepark Ponholz 1 in 93142 Maxhütte-Haidhof abzuschließen.

Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt 1.000,00 €. Der Nutzungsvertrag wird für eine feste Laufzeit von 9 Monaten mit der Option der Verlängerung geschlossen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1077/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die geplante Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 327/3 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Im Grünen Winkel 4, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1078/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 24/9 der Gemarkung Bahra, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Waldstraße 11, nicht erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

3

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1080/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag für die Lieferung von neuen Holzdielen aus Eiche für die Fußgängerbrücke in Berggießhübel (Weiterführung Gehweg von Bad Gottleuba) an die Firma Rentsch Holzhandels-GmbH aus 01237 Dresden, Seidnitzer Weg 10, zu vergeben.

Die Angebotssumme beträgt 19.532,23 € brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1084/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Firma Strabag AG einen 2. Nachtrag über 32.397,82 € für die Baumaßnahme „Erneuerung der Außensportanlagen Grundschule Berggießhübel“ zu gewähren.

Die Auftragssumme erhöht sich somit auf 494.842,01 € (brutto).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 12 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0