Quelle: Bundeswehr
Am 24.07.2025 überflogen zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr des Typs EUROFIGHTER das Gebiet über Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Bundeswehr teilte uns auf Nachfrage mit, dass es sich dabei um einen Ausbildungsflug der Einsatzkräfte unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen gehandelt hat. Die Flugroute verlief an diesem Tag aus Osten kommend in Richtung Westen. Dabei befanden sich die Flugzeuge in Höhen zwischen 1052 Fuß und 1232 Fuß (ca. 321 m und 376 m) über Grund. Ein solcher Tiefflug stellt eine der Grundbefähigungen der fliegenden Besatzungen der Luftwaffe dar.
Des Weiteren informierte uns die Bundeswehr darüber, dass der Bereich Bad Gottleuba-Berggießhübel keiner besonderen Einschränkung für den militärischen Flugbetrieb unterliegt. Die Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1000 Fuß (ca. 300 m) über Grund und darf bei unverzichtbaren Ausnahmen nach vorheriger Anmeldung auf 500 Fuß (ca. 150 m) reduziert werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten.
Militärische Flüge am Tage sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen im niedrigen Höhenband möglichst gleichmäßig über dem Bundesgebiet verteilen. Es wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, aber auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland und einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von rund 800 km/h, bei der von Kampfflugzeugen pro Minute ca. 13 km zurückgelegt werden, gibt es keine ausreichend dimensionierten, unbewohnten Gebiete, über denen der militärische Flugbetrieb ohne jegliche Lärmbelastung für die Bevölkerung durchgeführt werden könnte.
Militärischer Flugbetrieb ist prinzipiell 24 Stunden am Tag zulässig. Auf Grund von technischen und personellen Verfügbarkeiten sowie jeweils aktuell vorherrschenden Wetterbedingungen kann eine Vorhersage über stattfindende Tiefflüge zu einer bestimmten Zeit nicht gegeben werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist bestrebt, die Belastung für die Bevölkerung auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Alle wichtigen Informationen zum Themenbereich Militärischer Flugbetrieb kann auch gern im Internet unter der Adresse www.luftfahrtamt.bundeswehr.de eingesehen oder eine entsprechende Broschüre heruntergeladen werden.