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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2023
Stadt Liebstadt
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Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stadt Liebstadt für das Jahr 2022

Aufgrund eines Übertragungsfehlers im Bereich des Kindergartens wurde die Bekanntmachung korrigiert und ist deshalb noch mal bekannt zu machen.

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Liebstadt, 08.08.2023

Retzler
Bürgermeister