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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2023
Stadt Liebstadt
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“  öffentliche Auslegung  Planfassung vom Juli 2023

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat am 04.07.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“ in der Planfassung vom Juli 2023 gefasst. Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit vom 11.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023 in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, während der Dienststunden

dienstags

09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

freitags

09:00 - 12:00 Uhr

statt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und -objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 27.02.2023, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt vom 03.03.2023, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.01.2023 und Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 28.02.2023
  • Faunistische Erfassung zu Avifauna - Rastvogelkartierung, Wanderkorridore Säugetiere, Fledermausquartiere, Reptilien, Amphibien - Endbericht vom 26.06.2023 - AG Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.
  • Avifaunistische Erfassung (Brutvogelkartierung) - Landschaftsökologie Moritz - 18.08.2023

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Liebstadt unter www.liebstadt.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

(Unterschrift)
Bürgermeister