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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Öffentliche Bekanntmachung Widmung beschränkt öffentlicher Weg

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 mit Beschluss-Nr. 0013/24 die Widmung des beschränkt öffentlichen Weges „Am Schloss“ im OT Berggießhübel beschlossen.

Straßenname:

Am Schloss

Flurstücke:

Teile von Flurstück 372/3 der Gemarkung Berggießhübel

Anfangspunkt:

Netzknoten 2638108

Endpunkt:

Netzknoten 2638095

Länge:

0,013 km

Auf der Grundlage des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen:

I. Widmungsverfügung

  1. Inhalt der Widmungsverfügung

Der o.g. bestehende Weg „Am Schloss“ wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

  1. Träger Straßenbaulast

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

  1. Wirksamwerden

Die Widmungsverfügung wird zum Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal wirksam.

  1. Gründe der Widmung

Es wurde festgestellt, dass die Straße nicht öffentlich gewidmet ist. Die Straße dient der Erschließung von Mehrfamilienhäusern.

II: Eintragungsverfügung

Inhalt der Eintragung

Beschränkt öffentlicher Weg

Straßenname:

Am Schloss

Flurstücke:

Teile von Flurstück 372/3 der Gemarkung Berggießhübel

Anfangspunkt:

Netzknoten 2638108

Endpunkt:

Netzknoten 2638095

Länge:

0,013 km

Auslegung:

Die Widmungs- und die Eintragungsverfügung für den oben bezeichneten Weg kann in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 04.11.2024 während der Öffnungszeiten bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, am Standort Berggießhübel, Bauverwaltung, Rathaus Ladenberg 7 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungs- und Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Verfügung gilt einen Tag nach der Bekanntgabe im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt und der Gemeinde Bahretal als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstr. 5 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel OT Bad Gottleuba einzulegen.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, 16.09.2024

Th. Peters
Bürgermeister