Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 mit Beschluss-Nr. 0013/24 die Widmung des beschränkt öffentlichen Weges „Am Schloss“ im OT Berggießhübel beschlossen.
| Straßenname: | Am Schloss |
| Flurstücke: | Teile von Flurstück 372/3 der Gemarkung Berggießhübel |
| Anfangspunkt: | Netzknoten 2638108 |
| Endpunkt: | Netzknoten 2638095 |
| Länge: | 0,013 km |
Auf der Grundlage des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen:
I. Widmungsverfügung
Der o.g. bestehende Weg „Am Schloss“ wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Widmungsverfügung wird zum Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal wirksam.
Es wurde festgestellt, dass die Straße nicht öffentlich gewidmet ist. Die Straße dient der Erschließung von Mehrfamilienhäusern.
II: Eintragungsverfügung
Inhalt der Eintragung
Beschränkt öffentlicher Weg
| Straßenname: | Am Schloss |
| Flurstücke: | Teile von Flurstück 372/3 der Gemarkung Berggießhübel |
| Anfangspunkt: | Netzknoten 2638108 |
| Endpunkt: | Netzknoten 2638095 |
| Länge: | 0,013 km |
Auslegung:
Die Widmungs- und die Eintragungsverfügung für den oben bezeichneten Weg kann in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 04.11.2024 während der Öffnungszeiten bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, am Standort Berggießhübel, Bauverwaltung, Rathaus Ladenberg 7 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungs- und Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Verfügung gilt einen Tag nach der Bekanntgabe im Lokalanzeiger der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt und der Gemeinde Bahretal als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstr. 5 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel OT Bad Gottleuba einzulegen.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, 16.09.2024