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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 02. öffentlichen außerplanmäßigen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 12.09.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

Frau Christina Witt-Funken

entschuldigt

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Susan Präffke

Frau Kathrin Schuller

Gäste

1 Bürger

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0013/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, die über die Teilfläche des Flurstückes 372/3 der Gemarkung Berggießhübel verlaufende Verkehrsfläche mit einer Länge von 0,013 km als beschränkt öffentlichen Weg, mit der Bezeichnung „Am Schloss“ entsprechend dem beiliegenden Entwurf des Bestandsverzeichnisses und dem Lageplan gemäß § 6 SächsStrG zu widmen.

Widmungsbeschränkung: keine

Baulastträger: Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

Anfangspunkt: 2638108

Endpunkt: 2638095

Die Verwaltung wird beauftragt die Widmungs- und Eintragungsverfügung zu erstellen und öffentlich bekanntzumachen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

14

für den Beschluss:

14

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0020/24

Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Karlsleite 2" im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a BauGB weiterzuführen, da mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB wegen Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anwendbar ist.

2.

Der Stadtrat billigt den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan "Karlsleite 2", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 22. August 2024 (Anlagen 1 und 2).

3.

Der Stadtrat billigt die Begründung zum Bebauungsplanentwurf und den Umweltbericht (Teil II der Begründung) in der Fassung vom 22. August 2024 (Anlagen 3 und 4).

4.

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Karlsleite 2" nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen erneut öffentlich auszulegen und nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alternative 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

14

für den Beschluss:

14

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0