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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 01. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.09.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr Dirk Rätze

Vertretung für: Herrn Bodo Hippe

Frau Ines Schönfeldt

Vertretung für: Herrn Jens Ulbrich bis 19:36 Uhr

Herr Jens Ulbrich

entschuldigt

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Luisa Meschke

Liegenschaften

Gäste

2 Bürger/-innen

Herr Paul Heier

Stadtrat

Herr Maik Kasischke

Stadtrat

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0010/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Verkauf des Flurstückes 483/6 der Gemarkung Gottleuba mit einer Größe von 486 m² vorzubereiten. Der Erwerb wurde von der Eigentümerin des Flurstücks 483/5 Gemarkung Gottleuba beantragt. Die Erwerberin trägt neben dem Kaufpreis alle mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten, einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0011/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Flurstücke 3/6 und 3/7 der Gemarkung Markersbach mit einer Größe von 169 m² und 60 m² an den Eigentümer des benachbarten Grundstückes 6/8 der Gemarkung Markersbach zu verkaufen.

Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert für 4.809,00 €.

Der Käufer übernimmt neben dem Kaufpreis die Kosten für das Gutachten, den Notarvertrag und dessen Durchführung.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0017/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines Wasserbehälters auf dem Flurstück 62/7 der Gemarkung Börnersdorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 2, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0018/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag zur Erneuerung der Heizkesselanlage einschließlich Warmwasserbereitung mit allen Nebenleistungen im Objekt: Hauptstraße 59, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, an die Firma Wolfgang Lehmann HLS GmbH, Hellendorfer Str. 34, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 11.701,26 Euro.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0021/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, Elektromaterial im Wert von 23.070,88 € brutto bei der Firma Rink Elektrofachgroßhandel GmbH für eine Mitverlegung von neuen Beleuchtungskabeln inkl. Fundamente in Markersbach zu bestellen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0