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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Öffentliche Bekanntmachung der Kämmerei / Kasse

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Öffentliche Bekanntmachungen von Mahnungen

Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel folgendes bekannt:

Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach § 13 SächsVwVG vom 05.08.2025, zum Personenkonto 122089, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Hans-Joachim Kelle (letzte bekannte Adresse: Nentmannsdorf 72a in 01819 Bahretal) im Namen der Gemeinde Bahretal, Gersdorf Nr. 31 in 01819 Bahretal, bekannt gemacht.

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der Betroffene kann bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kämmerei / Kasse, Sebastian-Kneipp-Straße 10 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.

Die oben genannten Verwaltungsakte und die Mahnung gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.

Datum: 05.08.2025

Thomas Peters
Bürgermeister