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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 9. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.09.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Herr Maik Kasischke

Vertretung für: Herrn Robert Kühn

Herr Robert Kühn

entschuldigt

Herr Jens Ulbrich

entschuldigt

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Janine Böhme

Frau Frances Hinz

Gäste

2 Bürger-/innen

Herr Dirk Rätze

Stadtrat

Herr Andreas Schröder

Stadtrat ab 19:05 Uhr

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0164/25

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt die Erarbeitung der Ausführungsplanung inkl. Ausschreibung auf Grundlage der vorliegenden Planung zum Lehrerparkplatz an der Grundschule Berggießhübel.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0166/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1b der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Nebengebäudes mit Geländeregulierung auf dem Flurstück 65/25 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dorfstraße 41c, nachträglich erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: zurückgestellt

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0167/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für Erweiterung und Umnutzung des Nebengebäudes zur Wohnnutzung auf dem Flurstück 256/1 der Gemarkung Langenhennersdorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hauptstraße 99, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0169/25

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Vorschlag der Bauverwaltung zu folgen, ein fachkundiges Planungsbüro mit der Sanierung des Brunnens auf dem Markt von Bad Gottleuba (Flurstück 1/2) zu beauftragen.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

0

gegen den Beschluss:

6

Enthaltungen:

0