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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 9/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Das Ordnungswesen Informiert

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt wurde weiter umgesetzt und in Folge dessen ein Parkscheinautomat im Stadtteil Bad Gottleuba „An den Scheunen“ aufgestellt. Künftig ist das Parken in diesem Bereich nur noch gebührenpflichtig möglich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der erforderliche Antrag befindet sich auf der Homepage der Stadt.

Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Außerdem kann man innerhalb des Bewohnerparkgebietes unter Umständen auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen parken, unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.

Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.

Rundholz
Ordnungswesen