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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Öffentliche Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Beilrode „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“ nach § 12 BauGB, in 04886 Beilrode

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für eine Photovoltaik-Freilflächenanlage „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovotaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 17.05.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Auslegung dieses Vorentwurfs erfolgte im Zeitraum vom 29.06.2022 bis 31.07.2022. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im Entwurf, Planungsstand: 02.12.2022 aufgenommen und eingearbeitet.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 02.12.2022, mit einer Größe von ca. 105,2 ha und einer davon anteiligen Sondergebietsfläche von ca. 87,3 ha, befindet sich östlich von Beilrode, in einer Entfernung von ø 1,3 km der bebauten Grundstücke (Entfernungsangabe ohne die direkten Anwohner der Falkenstruth). Es ist vorgesehen, den Solarpark bis zum Waldgebiet Falkenstruth heranzuführen, nördlich der Bahnlinie erstreckt sich die Anlage bis zum Triftweg und südlich der Bahnlinie bis zum Falkenstruther Weg.

Das Plangebiet umfasst die Gemarkung Beilrode,

Flur 1, mit den Flurstücken oder Teilen der Flurstücke: 226, 227, 296, 229, 297

Flur 2, mit den Flurstücken oder Teilen der Flurstücke: 63, 84, 87, 48, 55, 62, 59, 57, 152, 153, 56, 58, 60, 64, 65, 66, 69, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 167, 168

Flur 6, mit den Flurstücken oder Teilen der Flurstücke: 89, 61/2, 99, 133, 134, 65, 66, 63, 67, 68, 71, 142, 58, 64, 69, 70, 84, 91, 93, 98, 100, 103, 104, 105, 106, 108, 131, 132, 135, 136, 137, 138, 139,140, 143, 144, 145, 148, 149, 150, 151, 61/1, 92/2, 92/1, 146, 147, 101, 102, 107, 90

Flur 7, mit den Flurstücken oder Teilen der Flurstücke: 13, 12, 92, 94, 90, 15, 16, 28, 14, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31, 32/1, 32/2, 19, 29

und ist nachfolgend auf der Planzeichnung vom 02.12.2022 nachrichtlich (unmaßstäblich) wiedergegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Im Rahmen des jetzigen Verfahrensabschnittes, der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf vom 02.12.2022, werden die Planungsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Beilrode „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“ sowie umweltbezogene Informationen, wie Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden, Anlagen zu umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Anlagen zu Fachgutachten und zu DIN-Vorschriften, bestehend aus:

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Teil A Planzeichnung mit Festsetzung,

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Teil B Begründung,

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Teil C Umweltbericht,

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Teil C I Bestandsplan (Bestand/Biotoptypen),

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Teil C II Naturschutzfachliche Maßnahmen,

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Anlage 1 - umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange,

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Anlage 2 - Artenschutzrechtliches Fachgutachten: Blendgutachten, DGS Gesellschaft für Solarenergie Berlin mbH, 09.11.2022

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Anlage 3 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stadt Land Fritz, 02.12.2022

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Anlage 4 - DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1) „Freileitungen über AC 1 kV - Teil 1: Allgemeine Anforderungen - Gemeinsame Festlegungen“

in der Zeit

vom 25. Januar 2023 bis zum 28. Februar 2023

in der Gemeindeverwaltung Beilrode öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können während der Offenlage von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

erfolgen.

Zusätzlich ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Beilrode „Solarpark / Photovoltaikanlage Beilrode“, in der Fassung vom 02.12.2022, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

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auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter:

https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html

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im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Beilrode, 13.01.2023

René Vetter
Bürgermeister