Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
AZ:220-8461.81-TO/LN18
| Flurbereinigung: | Großtreben (Hochwasser) |
| Gemeinde/Stadt: | Beilrode |
| Verfahrens- Nr.: | TO/LN18 |
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, erlässt - in Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde - gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist - FlurbG - in Verbindung mit § 1 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist - AGFlurbG - folgende
Schlussfeststellung
Das Verfahren Großtreben (Hochwasser) wird hiermit durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
| I. | Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan einschließlich seiner Nachträge ist bewirkt. |
| II. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| III. | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Großtreben (Hochwasser) sind abgeschlossen. |
Begründung
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplans in der Fassung des 2. Nachtrages ist dem Plan gemäß in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben und berichtigt.
Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer noch hat die Teilnehmergemeinschaft Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftliche Anlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentum zu verwalten. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit abgeschlossen.
Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt die Teilnehmergemeinschaft, wenn ihre Aufgaben in der Schlussfeststellung für abgeschlossen erklärt sind.
Das Verfahren war daher mit dieser Feststellung abzuschließen (§ 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden beim
Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau
oder den Außenstellen
| Südring 17, 04860 Torgau | |
| Fischerstraße 26, 04860 Torgau |
| Dr.- Belian- Straße 1, 4 und 5, 04838 Eilenburg | |
| Richard-Wagner- Straße 7a und 7b, 04509 Delitzsch | |
| Friedrich- Naumann- Promenade 9, 04758 Oschatz |
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und an die Adresse eu.dlr@lra-nordsachsen.de gesendet wird.
Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch die Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die DE-Mail-Adresse lautet: poststelle@lra-nordsachsen.de-mail.de.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Hinweis zum Datenschutz
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen können auf der Internetseite des Landratsamtes Nordsachsen (https://www.landkreis-nordsachsen.de/datenschutz-a-7905.html) eingesehen werden oder sind beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg zu erhalten.
Hinweis nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gemäß § 27a VwVfG wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter https://www.landkreis-nordsachsen.de/oeffentliche_bekanntmachungen.html eingestellt.