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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ankündigung eines Grenztermins

Vermessungsbüro Schuster

- Öffentl. best. Vermessungsingenieur -

Dipl.-Ing. Christian Schuster

Karl-Marx- Platz 3 - 04860 Torgau

Fon/Fax (03421) 712524 / 903832

Mail: vbschuster-torgau@t-online.de

Ankündigung eines Grenztermins

Die Grenzen unten aufgeführter Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrengesetzes. Die Eigentümer sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrengesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (unser Geschäftszeichen: 22-1126) in der Gemarkung Rosenfeld Flur 4 - Ringdeich Döhlen.

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. sollen die Flurstücksgrenzen zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, 08.02.2023 statt.

Treffpunkt: 10:00 Uhr - vor Ort, Elbaue vor der Hausnummer 69 in Döhlen

Beteiligt sind folgende Flurstücke:

Rosenfeld Flur 4: - 26, 27/3, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 90, 92,

184 und 201.

Ich bitte Sie, zu diesem Termin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Für weitere Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.

Torgau, 04.01.2023

C. Schuster
(Öffentl. best. Vermessungsingenieur)