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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntgabe

Einladung zur öffentlichen Verwaltungsratssitzung

am:

Montag, den 06.02.2023

um:

09:30 Uhr

Ort:

Geschäftsstelle des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg

Ernst-Thälmann-Str. 98 in Beilrode

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokollkontrolle vom 10.10.2022
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe nach VOL „Materialbeschaffung zur Ertüchtigung von 17 Vakuumschächten in Graditz“. > BV VR/01/23
  4. Informationen zum Sachstand im Rechtsstreit V.I.A. gegen Zweckverband
  5. Informationen des Geschäftsführers
  6. Sonstiges
  7. Bürgerfragen
Vetter
Verbandsvorsitzender

Information über die Unterbrechung der Trinkwasserversorgung

Wir möchten hiermit informieren, dass es aufgrund notwendiger Arbeiten am Trinkwassernetz in den nachfolgend aufgeführten Ortslagen zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung kommt:

Stehla

am Dienstag, den 07.02.2023,

in der Zeit von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 15:00 Uhr

Döhlen

am Mittwoch, den 08.02.2023,

in der Zeit von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr

Rosenfeld

am Mittwoch, den 08.02.2023,

in der Zeit von 14:00 Uhr bis voraussichtlich 15:00 Uhr

Dautzschen

am Donnerstag, den 09.02.2023,

in der Zeit von 10:00 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr

Neubleesern

am Donnerstag, den 09.02.2023,

in der Zeit von 13:00 Uhr bis voraussichtlich 14:00 Uhr

Kreischau

am Freitag, den 10.02.2023,

in der Zeit von 10:00 Uhr bis voraussichtlich 11:00 Uhr

Wir möchten Sie bitten, sich darauf einzustellen und im Bedarfsfall mit Wasser zu bevorraten.

Die Leitungen sind während der Unterbrechung als unter Druck stehend zu betrachten. Sichern Sie mögliche technische Geräte, entlüften Sie ggf. ihre Kundenanlage und spülen Sie eventuell eingebaute Filter zurück.

Nach Abschluss der Arbeiten sind Druckschwankungen im gesamten Verbandsgebiet möglich, der sich aber nach kurzer Zeit auf normale Druckwerte stabilisiert.

Nachfolgend können ebenfalls leichte Trübungen bzw. Braunfärbungen des Trinkwassers bis zu 3 Tage auftreten. Diese sind gesundheitlich unbedenklich, können aber Textilien verfärben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.