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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zwangsversteigerung

Abschrift

Aktenzeichen: 485 K 170/21

Amtsgericht Leipzig

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsabteilung

Leipzig, d. 08.11.2022

Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag, 14.03.2023

10:00 Uhr

Sitzungssaal 101,1. OG

Hauptgebäude Bern- hard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

folgender Grundbesitz öffentlich versteigert werden:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Torgau von Beilrode

lfd.

Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

m2

Blatt

1

Beilrode Flur 3

19/5

Gebäude- und Freifläche

887

243

2

Beilrode Flur 3

19/2

Gebäude- und Freifläche

1.307

243

3

Beilrode Flur 3

20/2

Gebäude- und Freifläche

173

243

4

Beilrode Flur 3

21/2

Gebäude- und Freifläche

662

243

5

Beilrode Flur 3

23

Wasserfläche

114

243

6

Beilrode Flur 3

28/1

Gebäude- und Freifläche

Schienenweg 1

6.056

243

7

Beilrode Flur 3

28/2

Wasserfläche

93

243

8

Beilrode Flur 3

29/2

Gebäude- und Freifläche

Schienenweg 1

503

243

Unverbindliche Angaben laut Gutachten:

Schienenweg 1, 04886 Beilrode: Gewerbeobjekt bestehend aus Garagenkomplex mit 10 LKW-Garagen, 4 Kaltlagerhallen und einem eingeschossigen Garagengebäude, alle Gebäude ca. 1950 gebaut, nicht modernisiert, teilw. vermietet

Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt:

lfd.

Nr.

Objekt

Verkehrswert

1

Fist. 19/5

11.400,00 EUR

2

Fist. 19/2

16.800,00 EUR

3

Fist. 20/2

2.200,00 EUR

4

Fist. 21/2

8.500,00 EUR

5

Fist. 23

1.500,00 EUR

6

Fist. 28/1

77.900,00 EUR

7

Fist. 28/2

1.200,00 EUR

8

Fist. 29/2

6.500,00 EUR

Gesamtverkehrswert = 126.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.10.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Rechtsbelehrung und Hinweise zur Terminsbestimmung

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert. Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt.

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des in der Terminsbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswertes. Sicherheit kann nach § 69 ZVG geleistet werden durch:

a) Bundesbankscheck

b) Verrechnungsscheck, ausgestellt durch ein im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigtes Kreditinstitut

c) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts (wie vor)

d) rechtzeitige Überweisung an die Landesjustizkasse Chemnitz (Nachweis über Gutschrift muss im Termin vorliegen - Einzahlung deshalb ca. 10 Tage vorher veranlassen!)

Bei Vorlage eines Schecks ist darauf zu achten, dass dieser frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein darf.

Die Bankverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung lautet:

IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00 BIG: MARKDEF1870

Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Chemnitz

Zahlungsgrund: Sicherheitsleistung <Aktenzeichen>, AG Leipzig

Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben ihre Vertretungsmacht durch Vorlage einer öffentlich-beglaubigten Urkunde nachzuweisen.

Die Onlineversion des Verkehrswertgutachtens kann unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens auf www.zvsachsen.de kostenfrei eingesehen werden. Die Terminsbestimmung ist im Internet auf www.zvg-portal.de veröffentlicht.

Stranz
Rechtspflegerin