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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg hat mit Beschluss vom 04.09.2023 den Jahresabschluss für die Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Geschäftsjahr 2022 auf der Grundlage der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022, sowie der örtlichen Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2022, festgestellt.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist gemäß § 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ortsüblich bekannt zu geben.

Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von

22.144.739,35 EUR

festgestellt.

Davon entfallen

I. auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen

17.745.108,39 EUR

-

das Umlaufvermögen

4.396.696,12 EUR

-

Rechnungsabgrenzungsposten

2.934,84 EUR

II. auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital

2.746.767,83 EUR

-

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

8.783.496,00 EUR

-

Sonderposten für verrechenbare Abwasserabgabe

180.502,00 EUR

-

die Rückstellungen

3.316.053,00 EUR

-

die Verbindlichkeiten

7.085.030,52 EUR

III. Es betragen

-

der Jahresgewinn

281.261,51 EUR

-

die Summe der Erträge

2.626.495,54 EUR

-

die Summe der Aufwendungen

2.345.234,03 EUR

Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Wirtschaftsjahr 2022

Die Verbandsversammlung hat beschlossen, den für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 281.261,51 EUR der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Zweckverband Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteile ich die Angemessenheit der von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Verbandsvorsitzenden angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.
  • führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem Verbandsvorsitzenden dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Verbandsvorsitzenden zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Markkleeberg, den 11. Juli 2023

Dr. Thomas Schmechel

Wirtschaftsprüfer

KOMM-TREU GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beilrode, den 05.09.2023

René Vetter

Verbandsvorsitzender

Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht liegen für die Dauer von sieben Arbeitstagen vom 26.10.2023 an für jedermann zur Einsichtnahme beim Zweckverband Beilrode-Arzberg, Ernst-Thälmann-Str. 98, 04886 Beilrode, während der üblichen Dienstzeiten aus.