Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg hat mit Beschluss vom 04.09.2023 den Jahresabschluss für die Bereiche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Geschäftsjahr 2022 auf der Grundlage der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022, sowie der örtlichen Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2022, festgestellt.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist gemäß § 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ortsüblich bekannt zu geben.
| Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von | 22.144.739,35 EUR |
festgestellt.
Davon entfallen
| I. auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen | 17.745.108,39 EUR |
| - | das Umlaufvermögen | 4.396.696,12 EUR |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 2.934,84 EUR |
| II. auf der Passivseite auf | ||
| - | das Eigenkapital | 2.746.767,83 EUR |
| - | Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 8.783.496,00 EUR |
| - | Sonderposten für verrechenbare Abwasserabgabe | 180.502,00 EUR |
| - | die Rückstellungen | 3.316.053,00 EUR |
| - | die Verbindlichkeiten | 7.085.030,52 EUR |
| III. Es betragen | ||
| - | der Jahresgewinn | 281.261,51 EUR |
| - | die Summe der Erträge | 2.626.495,54 EUR |
| - | die Summe der Aufwendungen | 2.345.234,03 EUR |
Die Verbandsversammlung hat beschlossen, den für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 281.261,51 EUR der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Zweckverband Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg -Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung-, Beilrode, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Verbandsvorsitzenden für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den Regelungen der Verbandssatzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verbandsvorsitzende dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden - für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden - Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den für Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften sowie den Regelungen der Verbandssatzung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
| Markkleeberg, den 11. Juli 2023 | Dr. Thomas Schmechel |
| Wirtschaftsprüfer |
| KOMM-TREU GmbH |
| Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| Beilrode, den 05.09.2023 | René Vetter |
| Verbandsvorsitzender |
Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht liegen für die Dauer von sieben Arbeitstagen vom 26.10.2023 an für jedermann zur Einsichtnahme beim Zweckverband Beilrode-Arzberg, Ernst-Thälmann-Str. 98, 04886 Beilrode, während der üblichen Dienstzeiten aus.