Titel Logo
Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Zweckverband Beilrode-Arzberg/Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Schutz der Zählereinrichtungen vor Frost

Wir möchten wie in jedem Jahr daran erinnern, dass die Wasserzähler vor Frost zu schützen sind.

Gemäß § 19 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg haftet für auftretende Schäden an den Zähleinrichtungen der Anschlussnehmer. Diese Schäden sind dem Zweckverband Beilrode-Arzberg unverzüglich anzuzeigen.