Wir möchten wie in jedem Jahr daran erinnern, dass die Wasserzähler vor Frost zu schützen sind. Gemäß § 19 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg haftet für auftretende Schäden an den Zähleinrichtungen der Anschlussnehmer. Diese Schäden sind dem Zweckverband Beilrode-Arzberg unverzüglich anzuzeigen.