Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Schutz der Zähleinrichtungen vor Frost
Wir möchten wie in jedem Jahr daran erinnern, dass die Wasserzähler vor Frost zu schützen sind. Gemäß § 19 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg haftet für auftretende Schäden an den Zähleinrichtungen der Anschlussnehmer. Diese Schäden sind dem Zweckverband Beilrode-Arzberg unverzüglich anzuzeigen.