Titel Logo
Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024

Gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und der §§ 16 bis 21 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) hat die Verbandsversammlung am 07.11.2023 folgende Satzung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Für den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2024 werden festgesetzt:

1.)

im Erfolgsplan

die Erträge gesamt

2.599.300 EUR

die Aufwendungen (einschl.so.Steuern)

gesamt

2.479.500 EUR

das Jahresergebnis

119.800 EUR

2.)

im Liquiditätsplan

Mittelzu-/Mittelabfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit

522.300 EUR

aus Investitionstätigkeit

-333.500 EUR

aus Finanzierungstätigkeit

-150.000 EUR

§ 2

1.)

der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR

2.)

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

§ 3

1.)

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

200.000 EUR

§ 4

1.)

Umlagen von 15,00 EUR je Einwohner und Jahr gem.§ 19 Abs.1 Verbandssatzung auf insgesamt

91.470 EUR

davon: Gemeinde Beilrode

61.065 EUR

Gemeinde Arzberg

27.645 EUR

Stadt Torgau (OT Graditz)

2.760 EUR

2.)

Betriebskostenumlage für die Straßenentwässerung gem.§ 19 Abs. 6 Satz 5 Verbandssatzung auf

110.647 EUR

davon: Gemeinde Beilrode

80.427 EUR

Gemeinde Arzberg

26.138 EUR

Stadt Torgau (OT Graditz)

4.082 EUR

ausgefertigt: Beilrode, 08.11.2023
René Vetter
Verbandsvorsitzender

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt für die Dauer von sieben Arbeitstagen vom 03.01.2024 an für jedermann zur Einsichtnahme beim Zweckverband Beilrode-Arzberg, Ernst-Thälmann-Str. 98, 04886 Beilrode, aus.