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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
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Zählerablesung 2023 / Gebührenabrechnung

Mitte Dezember hat der Zweckverband Beilrode-Arzberg an alle Anschlussnehmer die Aufforderung zur Selbstablesung zum Stichtag 31.12.2023 versandt.

Bitte senden Sie die Ablesekarten mit den von Ihnen am 31.12.2023 abgelesenen Zählerständen bis spätestens zum 10.01.2024 an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg zurück, damit im Januar/Februar 2024 die Jahresgebührenbescheide für 2023 erstellt werden können.

Eine Übermittlung des Zählerstandes ist auch online über unsere Homepage möglich. Telefonisch können leider keine Zählerstände entgegengenommen werden!