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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche BekanntmachungVorhaben „Neuverlegung von Kabelschutzrohren von Röderland nach Bobbau“ im Zeitraum von März 2023 - März 2024

Vorhaben „Neuverlegung von Kabelschutzrohren von Röderland nach Bobbau“ im Zeitraum von März 2023 - März 2024

Wir, die GDMcom GmbH, planen und bauen im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH die Neuverlegung einer Kabelschutzrohrtrasse von Röderland nach Bobbau entlang vorhandener Ferngasleitungen. Die Trasse inklusive eines LWL-Kabels dient der Steuerung der Ferngasleitungen (FGL) und der Errichtung einer Telekommunikationslinie.

Vorgehen

Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, welche die GDMcom GmbH beauftragt hat. Diese sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern durch diese Arbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt. Die Verlegung erfolgt mittels Kabelpflug bzw. in Teilabschnitten im Horizontalspülbohrverfahren.

Umweltschutz

Die Belange von Umwelt und Natur nimmt die GDMcom GmbH dabei sehr ernst und hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Dank der überwiegenden Verlegung im bestehenden Schutzstreifen der FGL wird der Eingriff in den Naturraum minimiert. Zudem versucht die GDMcom GmbH die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Personen

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 6 TKG ist die GDMcom GmbH verpflichtet, die Grundstückseigentümer auf Ihre Duldungspflicht der Einwirkungen durch die Errichtung der Anlagen nach § 134 Abs. 1 und/oder Abs. 2 TKG hinzuweisen. Für die Inanspruchnahme seines/seiner Grundstücke/s steht dem Grundstückseigentümer nach §134 Abs. 3 TKG ein einmaliger Ausgleichsbetrag zu.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer wurden diesbezüglich bereits in den vergangenen Monaten von der GDMcom GmbH per Post angeschrieben, sofern korrekte Adressen in den jeweiligen Grundbüchern der Gemeinden eingetragen sind. Mit den betroffenen Flächenbewirtschaftern werden entsprechende Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.

Auflistung der Gemarkungen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden:

• Arzberg

• Beilrode

• Blumberg

• Triestewitz

• Zwethau

Ansprechpartner

GDMcom GmbH

Herr Mario Zapfe

Tel.: 0341 3504 548

E-Mail: mario.zapfe@gdmcom.de

www.gdmcom.de