Hiermit gibt die Gemeinde Arzberg bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 gemäß § 76 (1) der SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) in der Zeit vom 11.04.2023 bis 03.05.2023 im Gemeindeamt Arzberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit gemäß § 76 (1) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) bis zum 03.05.2023 Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
Arzberg, 17.03.2023