Am 27.03.2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen die Freigabe des 2. Entwurfs der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen beschlossen.
Die Beteiligung zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ erfolgt im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 15.06.2026. Ab dem 20.04.2026 sind alle Unterlagen hierzu über das Internet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, der Webseite des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen und mehreren Auslegungsstellen in der Region (siehe Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 09.04.2026) einsehbar. Auch auf dem Gemeindeamt Beilrode (Sekretariat Bürgermeister) können Pläne und Informationen eingesehen werden. Innerhalb des genannten Beteiligungszeitraums sind von jedem Einwohner Stellungnahmen zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ möglich und können direkt an den Regionalen Planungsverband geschickt werden.
Hintergrund
Bei der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ handelt es sich um die Planung und Ausweisung von Gebieten zur Aufstellung von Windenergieanlagen. Im ersten Entwurf wurden aufgrund der Höhenbegrenzung der Bundeswehr alle potenziellen Gebiete in der Gemeinde Beilrode gestrichen. Im 2. Entwurf ist ein neues Windvorranggebiet (siehe Foto; Nr. 22) im südlichen Gemeindegebiet, unmittelbar an der Landesgrenze Brandenburg (angrenzend Windpark Rehfeld) enthalten. Dazu besteht für jeden interessierten Einwohner die Möglichkeit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband zu äußern.