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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Freistaat Sachsen / Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung / Betrieb EMUWE / Flussmeisterei Torgau

Vorherige Ankündigung

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Vom 01.07.2023 bis 28.02.2024 werden Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen und Gewässern:

  • Böschungsmahd und Sohlkrautung an Dahle in Teilabschnitten von Schmannewitz bis Seydewitz,

  • Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten an der Döllnitz von Mahlis bis Oschatz

  • Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten am Schwarzen Graben / Weinske von der Mündung bis Schöna, einschließlich Nord- und Südumfluter Großer Teich Torgau

  • Deichmahd an Elbdeichen linkselbisch von Schirmenitz bis Dommitzsch

  • Deichmahd an Elbdeichen rechtselbisch von Stehla bis Dautzschen

  • Deichmahd an Weinskedeichen von Torgau bis Polbitz

  • Deichmahd an Dahledeichen von Schirmenitz bis Seydewitz

  • Gehölzpflegemaßnahmen zur Gewässerrandstreifenentwicklung und Verkehrssicherung an den genannten Gewässern

  • Gewässer- und Anlagenkontrollen

von Mitarbeitern der Flussmeisterei und Auftragnehmern der Landestalsperrenverwaltung durchgeführt.

Im Jahr 2023 werden ganzjährig Gewässer- und Anlagenkontrollen sowie Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und Gewässern durchgeführt.

Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!

Für Fragen steht die Flussmeisterei Torgau unter der Tel.-Nr.: 03421/731410 oder

fmtorgau@ltv.sachsen.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kuhne -Flussmeister

Die verwendeten Hinweisschilder: