Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:
1. |
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Beilrode zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen, insbesondere unter Berücksichtigung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. |
2. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Beilrode zum 31.12.2016 wird gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO - verkürzter Jahresabschluss festgestellt. |
Der Jahresabschluss 2016 liegt ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Beilrode während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Beilrode, 12.05.2023