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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 5/2025
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Arzberg-Blumberg

Bericht über die Hauptversammlung

Am 12.04.2025 fand im Ostelbischen Mehrgenerationenhaus in Arzberg die diesjährige Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft* Arzberg-Blumberg statt. Auch in diesem Jahr bekamen die Pächtergemeinschaften (Jäger) aus Arzberg und Blumberg Gelegenheit, über die Ergebnisse des vergangenen Jagdjahres 2024/2025 und ihre wichtige Arbeit für Kulturlandschaft und Landwirtschaft Bericht zu erstatten. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft legte seinen Rechenschaftsbericht nach Kassenprüfung für das Jahr 2024/2025 vor, der von den Jagdgenossen angenommen wurde, so dass der Vorstand entlastet werden konnte. Es zeigte sich, dass beide Jagdbögen, Arzberg und Blumberg, der Jagdgenossenschaft auf soliden Füßen stehen. Wildschäden waren in den letzten 12 Monaten nicht zu regulieren, sodass die Jagdgenossenschaft die Jäger auch im laufenden Jagdjahr bei der Niederwildhege und bei der Anschaffung von Fallentechnik unterstützen kann. Die in diesem Jahr notwendig gewordene Neuverpachtung der Jagd wurde satzungsgemäß durch den Vorstand in die Wege geleitet. Die Jagdgenossenschaft freut sich, auch in den nächsten 12 Jahren mit den bewährten Pächtergemeinschaften aus unserer Gemeinde Arzberg zusammenarbeiten zu können. An dieser Stelle sei ausdrücklich dem Vorstandsmitglied Frieder Voigt für die umfangreichen und zeitaufwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Neuverpachtung gedankt. Nicht zuletzt wurde wie in den vergangenen Jahren beschlossen, die Auszahlung der Jagdpacht alle vier Jahre vorzunehmen, was insbesondere bei kleineren Pachtbeträgen für alle Beteiligten praktikabler ist. Grundeigentümer in der Gemeinde Arzberg möchten wir an dieser Stelle auffordern, jeweils die Auszahlungsankündigung im Amtsblatt der Gemeinde zu beachten, um sich dann mit einem aktuellen Grundbuchauszug die Jagdpacht per Überweisung auszahlen zu lassen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft dankt allen Teilnehmern der diesjährigen Jagdversammlung für den offenen und konstruktiven Austausch, unserem Bürgermeister Holger Reinboth für das anhaltende Interesse an unserer Arbeit, den ehrenamtlichen Helfern des OMA-Hauses sowie allen ungenannten Aktiven, die die Arbeit der Jagdgenossenschaft zuverlässig unterstützen.

Stefan Keil
Jagdvorsteher

*) Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die zusammen über eine Fläche von mindestens 150 ha verfügen (§§ 8 und 9 BJagdG). Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen die Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied zu anderen Genossenschaftstypen. Der Beitritt zu Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaften ist freiwillig, die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist es nicht: Da die Mitgliedschaft an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt ist und per Gesetz erworben wird, dauert die Mitgliedschaft solange der Jagdgenosse die fraglichen Flächen besitzt.