Seit dem 01.01.2026 ist die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufgehoben; ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist nicht mehr möglich.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) wurde das Bundesmeldegesetz (BMG) geändert, wodurch die bisherige Möglichkeit, der Weitergabe von Meldedaten an die Bundeswehr zu widersprechen (§ 36 Abs. 2 BMG), entfällt. Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig personenbezogene Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, automatisch an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln dürfen. Bereits bestehende Übermittlungssperren werden aufgehoben und neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
die übermittelten Daten dienen ausschließlich Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Es handelt sich nicht um eine Verpflichtung zum Wehrdienst, sondern um die Bereitstellung von Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Die Übermittlungssperre an die Bundeswehr existiert seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Meldebehörden sind verpflichtet, die Daten von volljährigen Personen oder Personen, die im Folgejahr volljährig werden, automatisch weiterzugeben. Die Daten dienen ausschließlich der Information über freiwilligen Wehrdienst, und ein Widerspruch ist nicht mehr möglich.