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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

In der Gemarkung Beilrode Flur 2 und 9 (unser Geschäftszeichen 23-1001) wurden im Rahmen der Katastervermessung an nachfolgend aufgeführten Flurstücken Flurstücksgrenzen bestimmt und abgemarkt:

Beilrode Flur 2: – 29, 87, 89,

Beilrode Flur 9: – 103, 104, 105 und 120/20.

Allen betroffenen Eigentümern, Erbbauberechtigten sowie Personen mit unbekannten Rechten (welche aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind) werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 42).

Die Ergebnisse liegen vom 28.06.2023 - 27.07.2023, während unserer Geschäftszeiten (Mo. - Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr) in meinen Geschäftsräumen, Karl-Marx-Platz 3, in Torgau, zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 17 Satz 1 DVOSächsVermG geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 42) gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 03.08.2023 als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer: 03421 712524 oder der E-Mail-Adresse: vbschuster_torgau@t-online.de zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden, einzulegen.

Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte an den oben genannten Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung bei unserem Büro anzumelden.

Torgau, den 02.05.2023

Dipl.-Ing. C. Schuster
(Öffentl. best. Verm.-Ing.)