Hiermit gibt die Gemeinde Arzberg bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 gemäß § 76 (1) der SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62) sowie der Verzicht auf den Gesamtabschluss nach § 88 b SächsGemO in der Zeit vom 01.08.2023 bis 10.08.2023 im Gemeindeamt Arzberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, gemäß § 76 (1) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) bis zum 23.08.2023 Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
Arzberg, 13.07.2023