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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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2. Vorauszahlung per 31.08.2024

Wir möchten Sie daran erinnern, dass per 31.08.2024 die 2. Vorauszahlung fällig wird. Bitte prüfen Sie Ihren erhaltenen Gebühren bzw. Abschlagsbescheid. Gern können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und wir buchen die entsprechenden Beträge von Ihrem Konto zum Fälligkeitstermin ab.