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Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
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2. Vorauszahlung per 31.08.2025 - Zweckverband Beilrode - Arzberg

Wir möchten Sie daran erinnern, dass per 31.08.2025 die 2. Vorauszahlung fällig wird. Bitte prüfen Sie Ihren erhaltenen Gebühren bzw. Abschlagsbescheid. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir buchen dann die entsprechenden Beträge von Ihrem Konto zum Fälligkeitstermin ab.