Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Zweckverband Beilrode/Arzberg - 2. Vorauszahlung per 31.08.2025
Wir möchten Sie daran erinnern, dass per 31.08.2025 die 2. Vorauszahlung fällig wird. Bitte prüfen Sie Ihren erhaltenen Gebühren bzw. Abschlagsbescheid. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir buchen dann die entsprechenden Beträge von Ihrem Konto zum Fälligkeitstermin ab.