Liebe Einwohner der Gemeinde Arzberg,
das alltägliche Zusammenleben in der unmittelbaren Nachbarschaft, in jedem Ortsteil und in unserer Gemeinde verlangt nach Normen und Regeln, besteht aus Geboten und Verboten. Die Organisation des nachbarschaftlichen Miteinanders - vorzugsweise eines friedvoll-harmonischen Umgangs über den Gartenzaun - liegt in privater Verantwortung, das öffentliche Leben regelt die Polizeiverordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft; die aktuelle wurde vom Arzberger Gemeinderat am 11. April 2017 verabschiedet (Satzung lesbar unter: www.beilrode.de/politik&verwaltung). Sie erklärt in insgesamt sechs Abschnitten die allgemeinen Regeln, ein umweltschädliches Verhalten, den Schutz vor Lärmbelästigung, öffentliche Beeinträchtigungen, die Pflicht zur gut sichtbaren Anbringung von Hausnummern und definiert Ausnahmen sowie Ordnungswidrigkeiten. Die Schwerpunkte der Kontrolle durchs Ordnungsamt erklären auch die größten Sünden unserer Mitbürger: illegale Müllablagerung, öffentliche Verunreinigung, Umgang mit eigenen Tieren, offene Feuer und Lärmvermeidung. Und sehr gern verweise ich wieder auf den Paragraphen 10 – Haus- und Gartenarbeit. Er definiert die erlaubten Zeiten für die heimischen Arbeiten: werktags (also inklusive sonnabends) durchgängig von 7 Uhr bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Tätigkeiten zu vermeiden! Gegenseitige Rücksichtnahme gilt also nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im geregelten öffentlichen Miteinander in unserer Gemeinde.