Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen als Träger der Bau- und Unterhaltungslast für Hochwasserschutzanlagen zeigt hiermit in Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gem. §§ 79 und 80 SächsWG an, dass die Errichtung des Polder Dautzschen, mit dem Ziel rechtsseitig der Elbe bei Dautzschen einen Rückhalteraum für seltene Hochwasser zu schaffen, beabsichtigt ist.
Im Zuge dessen erfolgt die Planung der Deichanlagen, der Ein- und Auslaufbauwerke sowie der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Siedlungsgebiete im Polder zur Binnenentwässerung. Als Grundlage für diese Planungen sind Untersuchungen des Baugrundes erforderlich. Hierzu finden im Vorhabengebiet auf ausgewählten Flächen der Gemarkungen Rosenfeld Flur 4, 5 und 6, Großtreben Flur 1 und 9 sowie Dautzschen Flur 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 Baugrunduntersuchungen statt. Hierbei werden neben geophysikalischen Messungen auch Bohrungen einschließlich der Entnahme von Bodenproben durchgeführt.
Die Arbeiten werden durch eine von der Landestalsperrenverwaltung beauftragten Firma durchgeführt. Die Baugrunduntersuchen sollen voraussichtlich im September 2023 beginnen und enden spätestens Ende März 2024. Die Zuwegung zu den Aufschlusspunkten erfolgt auf direktem Weg über das angrenzende Wegenetz.
Gemäß § 82 SächsWG sind die Eigentümer und die zur Nutzung der betroffenen Grundstücke Berechtigten zur Duldung dieser Untersuchung verpflichtet.